In jedem Waldkindergarten muss mindestens eine Person mit gültiger Erste-Hilfe-Ausbildung am Kind anwesend sein – Pflicht laut DGUV Vorschrift 1. Empfehlenswert ist eine Quote von mindestens 30 Prozent ausgebildeter Erste-Helfer:innen im Team. Die Ausbildung umfasst 9 Unterrichtseinheiten, kostet 40-60 Euro pro Person und muss alle 2 Jahre aufgefrischt werden. Der Verbandskasten muss DIN 13157 (klein) oder DIN 13169 (groß) entsprechen, ergänzt um wald-spezifische Ausrüstung wie Zeckenzange, Wundschnellverband und Rettungsdecke. Notfallpläne und ein zentraler Sammelplatz sind Pflicht.
Mindestens eine Person mit gültiger Erste-Hilfe-Ausbildung am Kind muss zu jeder Betreuungszeit im Waldkindergarten anwesend sein.
Diese Pflicht ergibt sich aus der DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention) in Verbindung mit der DGUV Regel 102-002 für Kindertageseinrichtungen. In der Praxis bedeutet das: Wenn auch nur eine Erzieherin im Krankheitsfall ausfällt und die letzte Erste-Helferin nach Hause geht, darf der Wald-Betrieb in dieser Konstellation nicht fortgesetzt werden.
Während die Pflicht-Quote bei Kitas allgemein bei 10 Prozent der Beschäftigten liegt, empfiehlt der BvNW (Bundesverband der Natur- und Waldkindergärten) für Waldkindergärten eine deutlich höhere Quote von mindestens 30 Prozent. Bei kleinen Teams (3 bis 5 Mitarbeitende) bedeutet das in der Praxis: Möglichst alle pädagogischen Fachkräfte sollten ausgebildet sein. So entsteht Sicherheit auch bei Krankheit, Urlaub oder Fluktuation.
Für die Arbeit mit Kindern ist der Kurs „Erste Hilfe am Kind“ der richtige Standard – nicht der allgemeine Erste-Hilfe-Kurs für Erwachsene.
Es gibt drei relevante Kursformate für pädagogische Fachkräfte:
Kurstyp | Umfang | Geeignet für |
Erste Hilfe am Kind (Standard) | 9 Unterrichtseinheiten (ca. 1 Tag) | Alle Erzieher:innen im Kita-Bereich |
Erste Hilfe Outdoor (Spezialkurs) | 12-16 UE (1,5 Tage) | Wald- und Naturkindergärten, Outdoor-Pädagogen |
EH-Trainer für Multiplikatoren | 32 UE (4 Tage) | Erzieher mit Schulungsfunktion in größeren Trägern |
Erste-Hilfe-Kurse am Kind werden von den klassischen Anbietern angeboten:
Ein Erste-Hilfe-am-Kind-Kurs kostet üblicherweise zwischen 40 und 60 Euro pro Person. Wichtig: Die Unfallkasse des jeweiligen Bundeslandes übernimmt in der Regel die Kosten für die Pflicht-Ausbildung und auch für die Auffrischungs-Kurse, sofern der Träger die Schulung bei einer ermächtigten Stelle bucht. Vor Anmeldung mit der Unfallkasse Kontakt aufnehmen.
Erste-Hilfe-Schulungen müssen spätestens alle zwei Jahre durch eine Fortbildung aufgefrischt werden.
Diese Pflicht ergibt sich aus der DGUV Vorschrift 1 in Verbindung mit der DGUV Information 204-006. Die Auffrischung ist zeitlich verkürzt (9 Unterrichtseinheiten, also wieder 1 Tag) und konzentriert sich auf Wiederholung der wichtigsten Inhalte sowie Updates zu neuen Methoden oder Regelungen.
Eine abgelaufene Erste-Hilfe-Ausbildung gilt formal nicht mehr. Wer den Auffrischungs-Termin verpasst, muss in der Regel die komplette Grundausbildung (9 UE) nachholen, nicht nur die Auffrischung. Im Schadensfall kann eine abgelaufene Ausbildung außerdem haftungsrechtlich relevant werden, weil dann die Erste-Helfer-Quote möglicherweise nicht erfüllt war.
Im Team-Kalender sollte jeweils ein Jahr vor Ablauf eine Erinnerung gesetzt werden, damit Termine rechtzeitig gebucht werden können. Bei größeren Teams bietet sich an, die Auffrischungen zu staffeln, damit nicht alle Erste-Helfer gleichzeitig schulungsbedingt ausfallen.
Der Verbandskasten in einem Waldkindergarten muss mindestens DIN 13157 (kleiner Verbandskasten) entsprechen, besser DIN 13169 (großer Verbandskasten) für Einrichtungen mit mehr als 20 Personen.
Die DIN-Normen schreiben verbindlich vor, welche Inhalte und Mindestmengen ein Verbandskasten enthalten muss. Inhalte werden in der Regel alle 5 Jahre erneuert (Mindesthaltbarkeit). Vorhandene Verbandskästen mit älterer DIN-Norm (vor 2021) sollten geprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden.
Der Verbandskasten muss schnell zugänglich sein, aber außer Reichweite der Kinder. Empfohlen wird:
Die Unfallkasse fordert eine regelmäßige Überprüfung des Verbandskastens auf Vollständigkeit und Haltbarkeit. Empfehlung: Monatlich Sichtkontrolle, halbjährlich detaillierte Prüfung. Verbrauchtes Material sofort ersetzen.
Über den Standard-Verbandskasten hinaus braucht ein Waldkindergarten spezielle Ausrüstung für die Outdoor-Risiken im Wald.
Folgende Zusatzausrüstung gehört in jeden Waldkindergarten:
Ausrüstung | Verwendung | Empfehlung |
Zeckenzange / Zeckenkarte | Sichere Entfernung von Zecken | Mindestens 2 Stück im Bauwagen |
Splitterpinzette | Holzsplitter, Dornen | Aufbewahrt im Hauptverbandskasten |
Insektenstich-Hilfe | Schnelle Linderung bei Stichen | Sauger oder Hitze-Stift |
Allergie-Notfall-Set | Bei bekannten Allergien einzelner Kinder | Antihistaminikum, ggf. Adrenalin-Autoinjektor |
Ohnmacht-Riechfläschchen | Bei Kreislaufschwäche | Ammoniak oder ätherische Öle |
Wundschnellverband (Sprühpflaster) | Kleine Schürfwunden im Wald | Wasserfest |
Mobile Trinkflasche mit klarem Wasser | Wundspülung, Augenausspülung | Mindestens 1 Liter Trinkwasser separiert |
Sonnencreme LSF 50+ und After-Sun | Sonnenschutz im Sommer | Pro Kind individuell |
Wärmedecke (zusätzlich zur Rettungsdecke) | Schock-Vorbeugung, kalte Tage | Mindestens 2 Stück |
Trillerpfeife | Signalisierung bei Notfällen | Bei jeder Erzieher:in |
Die Gesamtkosten für die Erstausstattung eines Waldkindergartens mit kompletter Erste-Hilfe-Ausrüstung liegen bei 200 bis 400 Euro. Die jährlichen Folgekosten für Material-Ersatz und neue Verbrauchsartikel bei 80 bis 150 Euro.
Jeder Waldkindergarten braucht schriftlich fixierte Notfallpläne, die regelmäßig geübt werden und allen Mitarbeitenden bekannt sind.
Eine klare Notfallkette spart im Ernstfall wertvolle Sekunden. Die Standard-Rettungskette lautet:
Die Unfallkasse empfiehlt mindestens zwei dokumentierte Notfallübungen pro Jahr. Dazu gehört auch eine Räumungsübung des Bauwagens bei Brand, eine Sturmschutz-Übung und eine Kinder-Notfall-Übung. Wichtig: Die Übungen sollen den Kindern keine Angst machen, sondern spielerisch das richtige Verhalten einüben.
Im Waldkindergarten sind die typischen Verletzungen anders als in klassischen Kitas – sie sind häufig outdoor-spezifisch.
Eine Auswertung aus über 500 NAWALO-betreuten Waldkindergärten zeigt: Die häufigsten Verletzungen sind kleinere Schürfwunden und Prellungen (60 Prozent), Insektenstiche und Zeckenbisse (15 Prozent), Splitter und Dornen (10 Prozent), schwerere Verletzungen wie Knochenbrüche oder anaphylaktische Reaktionen sind selten (unter 5 Prozent).
Wunde mit klarem Wasser oder Wundspray reinigen, ggf. desinfizieren, mit sterilem Wundverband oder Pflaster abdecken. Bei stärkerer Blutung Druckverband anlegen. Bei tieferen Wunden Tetanus-Status der Eltern erfragen, ggf. Arzt aufsuchen.
Zecken so schnell wie möglich mit einer Zeckenzange direkt an der Haut entfernen (nicht quetschen!). Bissstelle desinfizieren. Eltern informieren, Datum und Stelle dokumentieren. Bei Rötung über mehrere Tage (Erythema migrans) zum Arzt überweisen wegen Borreliose-Verdacht. FSME-Impfempfehlung mit Eltern besprechen.
Stachel vorsichtig entfernen, Kühlung. Bei bekannten Allergien sofort Notfall-Set einsetzen und 112 rufen. Bei Stichen im Mund- oder Halsbereich auch ohne Allergie sofort Rettungsdienst alarmieren – Erstickungsgefahr durch Schwellung.
Kühlen, ggf. hochlagern. Bei Verdacht auf Knochenbruch (Schwellung, abnorme Stellung, starke Schmerzen) ruhigstellen, nicht selbst richten, Rettungsdienst rufen. Bei Sturz auf den Kopf besondere Beobachtung über die nächsten 24 Stunden, Eltern informieren über mögliche Anzeichen einer Gehirnerschütterung.
In den Bauwagen oder schattigen Bereich bringen, Oberkörper erhöht lagern, kühlen mit feuchten Tüchern (nicht eiskalt!), Wasser anbieten in kleinen Schlucken. Bei Bewusstseinstrübung oder Erbrechen sofort 112 rufen.
Jeder Unfall im Waldkindergarten muss dokumentiert und ab bestimmten Schweregraden bei der Unfallkasse angezeigt werden.
Auch bei kleinsten Verletzungen (Pflaster, kleine Schürfwunde) muss ein Eintrag im Verbandbuch erfolgen. Diese Dokumentation ist Pflicht laut DGUV Vorschrift 1. Festgehalten werden: Datum, Uhrzeit, Name des Kindes, Verletzung, Erstversorgung, Erste-Helfer-Name. Das Verbandbuch ist 5 Jahre aufzubewahren.
Eine formale Unfallanzeige an die Unfallkasse ist Pflicht, wenn:
Die Anzeige erfolgt über das DGUV-Formular und muss innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Unfallkasse eingehen. Eltern erhalten eine Kopie. Bei schwereren Unfällen Sofortmeldung per Telefon.
Eine klare, ruhige und schnelle Eltern-Kommunikation im Notfall reduziert Ängste und stärkt das Vertrauen in die Einrichtung.
Ein Standard-Formular für die Eltern-Information nach Unfällen schafft Klarheit und stellt sicher, dass nichts vergessen wird. Es enthält die wichtigsten Informationen kompakt und kann nach dem Telefonat per E-Mail oder bei der Abholung übergeben werden. NAWALO stellt eine Mustervorlage in der kostenfreien Erste-Hilfe-Checkliste zur Verfügung.
Wir helfen Trägern aus über 300 Waldkindergärten bei der Entwicklung sicherer Notfall-Konzepte und stellen praxiserprobte Vorlagen für Notfallpläne, Unfallanzeigen und Eltern-Kommunikation zur Verfügung. E-Mail: info@nawalo.de | Telefon: +49 (0) 4120 7068 870
Diese Fragen erreichen uns regelmäßig von Trägern und Erzieher:innen.
Für die Arbeit in einer Kita ist explizit der Erste-Hilfe-am-Kind-Kurs vorgeschrieben. Er deckt kinderspezifische Themen wie Wiederbelebung bei Säuglingen und Kleinkindern, kindliche Notfälle, Pseudokrupp, Fieberkrampf und altersgerechte Maßnahmen ab. Ein allgemeiner Erste-Hilfe-Kurs für Erwachsene erfüllt die Anforderungen der Unfallkasse für Kita-Personal nicht.
Die Unfallkasse des jeweiligen Bundeslandes übernimmt in der Regel die Kosten der Pflicht-Ausbildung und der zweijährigen Auffrischung, sofern bei einer ermächtigten Stelle gebucht wird. Bei Online-Kursen oder nicht-ermächtigten Anbietern entfällt die Kostenübernahme. Vor Anmeldung Rücksprache mit der Unfallkasse halten.
Sie zählen nicht zur Pflicht-Quote, weil sie kein dauerhaftes Personal sind. Trotzdem ist die Ausbildung sehr empfohlen, weil sie aktiv mit Kindern arbeiten und Erste Hilfe leisten können müssen. Bei längeren Praktika (über 6 Monate) und bei FSJ ist die Ausbildung in vielen Trägern Standard. Die Kosten können oft über Bildungs-Budgets des Trägers abgerechnet werden.
Formal ist der Betrieb in einer solchen Situation nicht zulässig. Eltern müssen informiert werden, Kinder gegebenenfalls abgeholt werden. In der Praxis bedeutet das, dass die Einsatzplanung lückenlos sicherstellen muss, dass immer mindestens eine ausgebildete Person anwesend ist. Hohe Erste-Helfer-Quoten in Teams verhindern solche Engpässe.
Bei Kindern mit bekannten chronischen Erkrankungen muss vor der Aufnahme ein detailliertes Notfall-Konzept mit den Eltern erstellt werden. Dazu gehören: Medikamentenverabreichung (rechtlich geklärt), Notfallprotokoll, individuelles Notfall-Set, Schulung des gesamten Teams. Manche Erkrankungen erfordern auch eine separate ärztliche Schulung der Erzieher:innen, etwa bei der Adrenalin-Autoinjektor-Anwendung.
Im Notfall ja, bei chronischen Erkrankungen nur mit schriftlicher Vollmacht der Eltern und ärztlicher Verordnung. Die rechtliche Grundlage ist heikel: Bei Notfällen greift der allgemeine Notstand (z.B. Adrenalin bei anaphylaktischem Schock). Bei dauerhafter Medikation muss eine schriftliche Vereinbarung zwischen Eltern, Arzt und Träger vorliegen. Die Schulung des Personals erfolgt durch den behandelnden Arzt.
Mindestens: Erste-Hilfe-Rucksack mit Standardmaterial, Handy mit geladenem Akku, Notfall-Liste mit Eltern-Telefonnummern, Trinkwasser, Rettungsdecke und Zeckenzange. Bei längeren Ausflügen zusätzlich: Trillerpfeife, Stirnlampen, Wechselkleidung, zusätzliche Wärmedecken. Vor jedem Ausflug eine kurze Sicherheits-Briefing-Routine etablieren.
Nach belastenden Notfällen ist eine Nachbesprechung im Team Pflicht – sowohl mit den anderen Erzieher:innen als auch mit den betroffenen Kindern. Bei stärkeren psychischen Belastungen sollte professionelle Supervision durch eine Fachberatung in Anspruch genommen werden. Die Unfallkasse bietet auch psychologische Erste Hilfe und Trauma-Nachsorge an.
Erste Hilfe im Waldkindergarten erfordert ausgebildetes Personal, ausreichende Ausstattung und einen klaren Notfallplan – alles zusammen schafft Sicherheit für Kinder, Erzieher:innen und Eltern.
Wer die Pflichten zur Erste-Hilfe-Ausbildung ernst nimmt und das Material vollständig hält, schafft die Grundlage für einen sicheren Kita-Betrieb. Die jährlichen Investitionen sind überschaubar (200-400 Euro Ausstattung, 200-400 Euro Schulungen), der Sicherheits-Gewinn ist erheblich.
NAWALO begleitet seit über 15 Jahren Waldkindergärten beim Aufbau sicherer Strukturen. Über 500 ausgelieferte Bauwagen an mehr als 150 Standorten zeigen, welche Notfall-Konzepte sich in der Praxis bewährt haben. Wir stellen unseren Kunden Vorlagen für Notfallpläne, Verbandskasten-Checklisten und Eltern-Information kostenfrei zur Verfügung.
Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung zu Erste-Hilfe-Themen im Waldkindergarten. Er ersetzt weder eine professionelle Erste-Hilfe-Ausbildung noch eine medizinische Beratung im Einzelfall. Bei konkreten Notfällen immer 112 rufen. Bei Fragen zu Erkrankungen oder Medikamenten den behandelnden Arzt konsultieren.
Wir beraten Sie umfassend zu Ihrem Waldkindergarten-Projekt – von der Bauwagen-Auswahl über Sicherheit, Versicherung und Erste-Hilfe-Konzeption bis zur Auslieferung. Telefon: +49 (0) 4120 7068 870 | E-Mail: info@nawalo.de | Online: www.waldkindergartenwagen.de/kontakt
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